Wasserbezug

Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.
Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt daher:
bei einer Nennbelastung von
3 m³/h € 15,00
7 m³/h € 35,00
20m³/h € 100,00
40m³/h € 200,00
100m³/h € 500,00

Wasserbezugsgebühr für 1 m³ Wasser mit € 1,00 (exkl. Ust.)

Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß § 11 Abs. 1 und 2 der NÖ Wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesezeitraum beträgt zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Jänner und endet mit 31. Dezember. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühren werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:
1. vom 01.01. bis 31.03.
2. vom 01.04. bis 30.06.
3. vom 01.07. bis 30.09.
4. vom 01.10. bis 31.12.
Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die vorgenannten Teilzahlungsräume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig, im letzten Teilzahlungszeitraum jeden Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung

Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlußabgabe für den Anschluß an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 5,25 (exkl. Ust.) pro m² festgesetzt.

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