Abstellplatz-Ausgleichsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pernitz hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005, TOP 23c, folgende Verordnung beschlossen:

§ 1 Die Höhe des Abstellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 Abs. 3 NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-12 wird mit € 1.950,00 (in Worten: Euro eintausendneunhundertfünfzig) pro Abstellplatz festgesetzt.

§ 2 Die unter § 1 festgesetzte Höhe der Abstellplatz-Ausgleichsabgabe wird auf Grund der durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Abstellplatz mit 25 m² Nutzfläche für das gesamte Gemeindegebiet von Pernitz (KG Pernitz und KG Feichtenbach) festgelegt.
§ 3 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-12, am 01. Jänner 2006 in Kraft.

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