Kanalbenützungsgebühr


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Gebühr exkl. MWSt1,75 € / m²

Einheitssatz für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr.

Berechnung:

Bebaute Fläche (jedes angeschlossene Geschoß, ohne Keller) x Einheitssatz =

jährliche Kanalbenützungebühr

Mit der Kanalbenützungsgebühr wird der Betrieb und die Instandhaltung des Kanalnetzes finanziert. Der Hauptteil dient aber zur Tilgung der Darlehen für die Errichtung der Kanalanlage, diese betrugen rund 4.723.000 €. Weiters werden damit die Beiträge an den Abwasserverband, abgedeckt. Dies bedeutet, dass rund 90 % der Kosten unabhängig von der tatsächlichen Benützung des Kanals durch die einzelnen Haushalte anfallen !

Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

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