Hundeabgabenordnung
| § 1 - Höhe der Abgabe Die jährliche Abgabe beträgt für a.) Nutzhunde € 6,54 b.) für alle weiteren Hunde € 18,17 c.) Die Kosten der Hundemarke sind in den oben angeführten Abgaben nicht enthalten. § 2 - Fälligkeit Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen einem Monat nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis spätestens 5. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten. § 3 - Strafbestimmungen Bei Übertretung wird die Hundeabgabenverordnung gemäß § 9 des NÖ Hundeabgabengesetzes in der jeweiligen geltenden Fassung, LGBl 3702-1, angewandt. § 4 -Inkrafttreten Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973 LGBl. 1000-10, am 1. Jänner 2000 in Kraft. |