Aufschließungsabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pernitz hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2005, TOP 23d, folgende Verordnung beschlossen:
Die Höhe des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe (§ 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-12) wird mit € 390,00 (in Worten: Euro dreihundertneunzig) neu festgesetzt.
§ 2 Diese Verordnung tritt gemäß § 59 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-12, am 01. Jänner 2006 in Kraft.
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