Die SPÖ - Macher klagen!
" Klagsgegenstand""Verfahren eingestellt!"Vizbm. Mag. Andreas Rendl, GfGR Ing. Manfred Dwornikowitsch, GfGR Martina Sanz und GfGR Walter haben eine Klage wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Amtsleiter Herrn Hannes Schwarz und mich eingebracht.Vorgeschichte: Bei der GR Sitzung am 13. Dezember 2005 hat Herr GfGR Ing. Manfred Dwornikowitsch im nicht öffentlichen Sitzungsteil einen Misstrauensantrag gegen Frau Bgm. Silvia Rupprecht eingebracht. Da aber lt. NÖ Gemeindeordnung ein Misstrauensantrag beim Vizebürgermeister einzubringen ist, wurde die Annahme mit dem Hinweis auf die richtige Vorgangsweise verweigert. Danach war in der NÖN, den Wiener Neustädter Nachrichten und im Kurier zu lesen, dass von den GfGR Sanz, Dwornikowitsch und Walter ein Misstrauensantrag bei Vizebürgermeister Rendl eingebracht wurde. Normalerweise müsste der Vizebürgermeister den Gemeinderat davon in Kenntnis setzten, da dies nicht der Fall war, habe ich am 22. 12. 2005 Herrn Vizebürgermeister Rendl angerufen und um eine Kopie des Misstrauens- antrags ersucht, wobei Mag. Rendl wieder eine Unwahrheit auftischte. "" In der Zwischenzeit dürfte Herr Mag. Rendl die NÖ Gemeindeordnung gelesen haben und draufgekommen sein, dass er sich mit diesem Misstrauensantrag blamieren würde, da dafür eine Zweidrittel-Mehrheit, die er nicht hat notwendig wäre. So hört man jetzt, dass Herr Vizebürgermeister Rendl bemüht ist, die Antragsteller des Misstrauensantrags dazu zu bewegen diesen zurückzuziehen. Jede Wette, dass die Rendl-Marionetten Herr Dwornikowitsch, Frau Sanz und Herr Walter den Antrag zurückziehen werden. Um von ihrer Unfähigkeit abzulenken, brauchte man ein neues Thema. Das ist der Grund diese Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Amtsleiter Herrn Hannes Schwarz und gegen mich. Da der Polizei-Posten Pernitz es abgelehnt hat eine Vorerhebung durchzuführen, wurde die Kriminalabteilung des Landes NÖ damit beauftragt. Herr Schwarz und ich werden am 17.01.06 dazu einvernommen werden. Herrn Schwarz wird vorgeworfen, dass er mir das Sitzungsprotokoll der Vorstandssitzung vom 28. September 2005, bevor es genehmigt wurde, gesetzeswidrig ausgehändigt hat. Mir wird vorgeworfen, dass ich ein nichtöffentliches Sitzungsprotokoll veröffentlicht habe. Was auch stimmt - nur habe ich alle nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Passagen unleserlich gemacht. Ich stehe diesen Vorwürfen gelassen gegenüber, da diese haltlos sind. Als Opposition ist es meine Pflicht, die Bevölkerung über die skandalösen und unglaublichen Vorgänge zu informieren. Mir ist schon klar, dass es der Rendl-Partie peinlich ist, dass dieses Protokoll veröffentlicht wurde, weil daraus ersichtlich ist, dass sie von der Gemeindeordnung keine Ahnung haben (Protokollierte ungültige Beschlüsse), und wie es hinter den Kulissen wirklich zugeht. Und das Sprüche wie "aus Liebe zu Pernitz" leere Worthülsen sind So wurde zu dieser Sitzung ein Streitschlichter (Bundesrat Giefing) hinzugezogen. Weiters ist darin zu lesen, dass sie eine geplante Gemeinderatssitzung, die vom Gesetz höchst notwendig gewesen wäre, abgelehnt haben. (Protokolliertes gesetzwidriges Verhalten) Außerdem ist vom von Mag. Rendl verfassten Rücktrittsschreiben für unsere Frau Bürgermeister zu lesen, und dass er die Schlüssel für das Bürgermeisterbüro zurückgeben soll. Herr Walter macht sich im Protokoll Sorgen wegen der hohen Personalkosten; auf der anderen Seite hat er durch Misswirtschaft am Abfallsektor rund 40.000.- Euro verschenkt. Das sind immerhin die Kosten von 2 Arbeitsplätzen Herr Walter!!! Er hat seit Mai - wie auch Herr Rendl und Herr Ing. Dwornikowitsch - keinen Finger mehr gerührt, aber fleißig abkassiert… Da Hr. VizeBM Rendl, Hr. GfGR Ing. Dwornikowitsch, Hr. GfGR Walter und Frau GfGR Sanz permanent gegen ihre gesetzlichen Pflichten verstoßen, fordere ich sie auf, sofort ihrer Aufgabe und Verpflichtung nachzukommen oder zurückzutreten. Falls die Herrschaften allerdings nur kassieren und nichts leisten wollen, werde ich ein Amtsenthebungsverfahren gegen alle Genannten einleiten, denn sie verstoßen zu Lasten von Pernitz seit über einen halben Jahr gegen § 37 Absatz 2 der NÖ Gemeindeordnung. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeindevorstandes; er hat das Recht, in allen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes Anträge zu stellen. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben den Bürgermeister in Ausübung seines Amtes zu unterstützen. Sie haben die Geschäfte des eigenen Wirkungsbereiches, die er ihnen zuweist, unter seiner Verantwortung nach seinen Weisungen zu besorgen. Sie sind ihm für die ordnungsgemäße Besorgung verantwortlich. Daraus geht auch hervor, was von einem Misstrauensantrag den Vorstandsmitglieder stellen, zu halten ist. |